Kooperative Gesamtschule Schwarmstedt
Wilhelm-Röpke-Schule
25.01.2022 09:45
Fachbereich: Schulleitung

Darstellung für die Abwicklung bei einem Verdachtsfall in der Schule


Sehr geehrte Schulleiterinnen,
sehr geehrte Schulleiter!


Die aktuelle Corona-Lage und die massiv steigenden Fallzahlen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, etc. und die damit verbundenen Regelungen bedeuten für uns alle hohe Arbeitsbelastung. Ängste und Nöte lassen Einzelne dabei zurecht immer wieder an Belastungsgrenzen stoßen. Gerade deswegen ist es uns wichtig, mit Ihnen gemeinsam gute, tragfähige Verfahren zu finden.

Mit dem Schreiben aus der vergangenen Woche haben sich aus unserer Sicht keine Änderungen im Verfahren ergeben, auch waren diese nicht unser Ziel. Das Schreiben sollte vielmehr dazu dienen, gesammelt alle Schulen gleichzeitig zu informieren und nochmals auf die Anwendung des ABIT- Verfahren hinzuweisen. Selbstverständlich  wird weiterhin jede und jeder einzelne/r  Schüler/-in  mit positivem PCR-Test  von uns schriftliche Informationen sowie eine Quarantänebescheinigung/einen Genesenennachweis  erhalten. Das einzig "NEUE" ist, dass wir keine ganzen Klassen mehr in Quarantäne setzen, auch nicht bei mehreren pos. Fällen in einer Klasse.
->Die Präsenz der Schülerinnen und Schüler hat bei der Anwendung von ABIT oberste Priorität.

Es tut uns leid, dass unser Schreiben für Verunsicherung und Unmut gesorgt hat. Ziel der Kreisverwaltung war, Ihnen einen Orientierungsrahmen und Kenntnisse zu unseren Abläufen zu geben sowie Informationen bereitzustellen, welche den Eltern an die Hand gegeben werden können. Selbstverständlich können diese sich bei Fragen weiterhin an uns wenden, nur soll eben das Telefonaufkommen möglichst reduziert werden. Nur so können wir und sich auch Sie sicherstellen, dass wir in übergreifenden Fragen zueinander finden.

Wir sind weiterhin Ihr erster Ansprechpartner in kniffligen Situationen. Gerade Sie als Schulleiterin/Schulleiter werden prioritär behandelt, wie auch in der Presseinformation beschrieben.

Nochmals zum Ablauf:

  1. Ein Schüler/Eine Schülerin, der/die einen pos. Selbsttest/Schnelltest aufweist, darf NICHT in die Schule (--> Absonderungsverordnung).
  2. Bislang soll unverzüglich ein PCR Test erfolgen --> dieses könnte sich noch diese Woche ändern, wenn auch die PCR Tests priorisiert werden. Dann stehen dieser Personengruppe keine PCR-Testungen mehr zu Verfügung --> darüber werden wir informieren, wenn ein Beschluss gefasst worden ist.
  3. Das positiv getestete Kind geht für zehn Tage in Isolation,am 7.Tag kann es per Schnelltest freigetestet werden. Voraussetzung dabei ist, dass das Kind asymptomatisch ist. Soweit der Test negativ ist, kann das Kind am Tag 8 wieder zur Schule. Bei bestehenden Symptomen  ist es krank und bleibt weiterhin Zuhause.
  4. Die Kontaktpersonen innerhalb der Klasse dürfen mit negativem Selbst-/Schnelltest und Symptomfreiheit  weiterhin zur Schule. Ausnahme: Es besteht ein familiärer/privater Kontakt zu einem Indexfall. Dann bleiben die Schulkinder in Isolation und dürfen sich an Tag 5 mit einem Schnelltest freitesten.


Die Eltern der betroffenen Klassen werden von Ihnen, wie gehabt, über aufgetretene Fälle und das weitere Vorgehen informiert. Wichtig ist, dass sich die verbleibenden Kinder 5 Tage hintereinander Zuhause nachweislich (per Unterschrift und Datum) selbst-/schnelltesten , bevor sie die Schule betreten. Statt der drei Tests in der Woche gilt für die betroffene Gruppe dann tägliches Testen.

Ob Sie selbst eine Klasse, die mehrere Coronafälle  aufweist, ins Homeschooling schicken, obliegt Ihnen und ist sicherlich von verschiedenen Faktoren abhängig. Sollten Sie hier im Einzelfall Beratung wünschen, melden Sie sich gern.

Hinweis: Wir befürchten einen weiteren steilen Anstieg der Coronafälle, besonders in Schulen und Einrichtungen. Das hohe Arbeitsaufkommen wird uns sicher alle weiter belasten, lassen Sie uns gemeinsam miteinander das Beste draus machen und bitte entschuldigen Sie das entstandene Kommunikationsmissverständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

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Rademacher (F07200)
07.2 - Hygiene und Umweltmedizin





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